Der Fachanwalt – ein geprüfter hochspezialisierter Rechtsanwalt
In München sind derzeit 11.889 Rechtsanwälten zugelassen. Davon sind lediglich 114 Rechtsanwälte auch zugleich Fachanwalt für Strafrecht in München (Quelle: RAK München, Stand Januar 2012). Währen der als Generalist tätige Rechtsanwalt mit einem breiten Überblickswissen berät, ist der Fachanwalt für Strafrecht in München ein Spezialist auf seinem Gebiet. Er besticht durch eine besonders intensive Schulung und nachzuweisende Erfahrung in diesem Rechtsgebiet. Als Fachanwalt ist er verpflichtet, sich permanent weiterzubilden und dies nachzuweisen.
Strafverteidigung bedeutet tiefe Aktenkenntnis und ständige Präsens
Das Verfahrensrecht im Strafrecht ist nicht zu vergleichen mit dem Zivilrecht. Es kommt nicht auf vorbereitende Schriftsätze an. Vielmehr muss der Fachanwalt sich durch meterlange Aktenberge studieren und schon im Voraus erkennen, welches Blatt unter den 20.000 Blättern das entscheidende für die Verteidigung des Mandanten sein könnte. Im Strafverfahren kommt es ausschließlich auf die Hauptverhandlung an. Die Kenntnis der Akte wird vorausgesetzt. Minuten können darüber entscheiden, ob ein wichtiger Beweisantrag noch gestellt werden kann.
Gute Strafverteidigung erfordert spezielle Erfahrungen
Meist ist der Fachanwalt für Strafrecht in München hochspezialisiert ausschließlich dort tätig. Dies liegt gerade an der besonderen Herangehensweise, die so nur im Strafrecht zu finden ist. Sie erfordert Zeit, die ein zivilrechtlich tätiger Rechtanwalt nicht aufbringen kann. Nicht ohne Grund wird der Fachanwalt Strafrecht München auch unter den eigenen Kollegen als eine besondere Spezies angesehen. Wer schon einmal eine hochkarätige Strafverhandlung beobachtete, konnte die Anspannung, plötzliche Anträge und Wendungen in einer Verhandlung erleben. Höflichkeiten an der falschen Stelle können verheerend sein. Dem Zivilrechtler würde es nie einfallen, eine Hauptverhandlung zu stören. Für den Fachanwalt für Strafrecht in München kann dies entscheidend wichtig sein, um letztlich seinen Mandanten am besten zu entlasten oder dessen Strafe zu mildern.
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