17 Januar 2012 0 Kommentare

Der Beruf des Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht – ein Traumjob?

Was tut ein Fachanwalt für Verkehrsrecht? Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht ist ein juristischer Beistand vor Gericht. Er ist ein Spezialist für Verkehrsdelikte und wird bei Unfällen, aber auch bei den eher “langweiligeren” Dingen wie Falschparkens oder Geschwindigkeitsüberschreitungen zu Rate gezogen. Dennoch, das Hollywoodimage trügt. Der Rechtsanwalt fährt keineswegs nur mit den teuersten Autos und erlebt nur die spannendsten Dinge. Die meiste Zeit verbringen die Juristen in ihrem Büro vor Büchern und Akten. Der Beruf ist ein anstrengender und eine Herausforderung.

Wie steht es um Gehälter?

Auch hier wieder eine kleine Enttäuschung für die, die sich diesen Beruf wegen der Vergütung ausgesucht haben. Das Gehalt der Rechtsanwälte ist seit dem 1. Juli 2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Es ist natürlich möglich und meist auch die Regel, dass zwischen dem Anwalt und dem Mandanten ein individueller Verdienst festgelegt wird. Die Vergütung unterscheidet sich in Deutschland je nach Bundesland. So kann dem Erfolg des Rechtsanwalt für Verkehrsrecht München entsprechend das Gehalt variieren.

Wie wird man Rechtsanwalt für Verkehrsrecht?

Eine Zulassung als Fachanwalt erhält man in der Regel ausschließlich durch den Erwerb des “Volljuristen”. Ferner ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte nachzuweisen. Diese ist besonders wichtig bei Beratungsfehlern. Zudem sollte man besondere Kenntnisse in Themen wie Verkehrsvertragsrecht, Verkehrszivilrecht, themenspezifisches Verkehrsrecht und unter anderem Verfahrens- und Prozessführung haben. Nach dem Abitur wird zuerst einmal Jura studiert. Das Staatsexamen muss mit mindestens einem Schnitt von 4,0 bestanden werden. Nach neun Semestern kommt das erste Examen, zwei weitere nach der Referendarszeit, die wiederum auch zwei Jahre dauert. In der Regel kann man das Studium nach fünf bis sieben Jahren abschließen.
Wenn man dann drei Jahre als Rechtsanwalt praktiziert hat, darf man einen Antrag auf eine Prüfung stellen. Dieser umfasst meistens einen 120-Stunden-Kurs, in dem die jeweiligen Fachtermini durch Leistungskontrollen mit fünfstündigen Klausuren abgefragt werden. Es sollte zudem natürlich nicht vergessen werden, dass vor der Fertigstellung der Ausbildung eine Mindestanzahl an gewissen praktischen Erfahrungen, wie beispielsweise abgeschlossene Fälle, nachzuweisen sind. So muss man als Fachanwalt für Versicherungsrecht von 80 Fällen mindestens zehn in gerichtlichen Verfahren erlebt haben. Diese müssen allerdings innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragsstellung bearbeitet worden sein.

Foto: Thomas Knauer – Fotolia

Ähnliche Berichte:

Hinterlasse einen Kommentar