Betriebliche Altersvorsorge
Der Begriff Betriebliche Altersvorsorge beschreibt den Vorgang, wenn der Arbeitgeber sich dazu entschließt, dem Arbeitnehmer aus Gründen des Arbeitsverhältnisses Vorsorgeleistungen zu leisten.
Gründe
Gründe für die Betriebliche Altersvorsorge können beispielsweise das Alter, eine Behinderung oder gar der Tod des Arbeitnehmers sein. Die Betriebliche Altersvorsorge ist ein Teil der allgemeinen Altersvorsorge und wird im Betriebsrentengesetz geregelt. Der Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer eine Betriebliche Altersvorsorge zu gewähren. Zum einen kann er eine Direktzusage geben. In diesem Fall erzeugt der Arbeitgeber freiwillig Rückstellungen. Eine zweite Möglichkeit ist die Unterstützungskasse. Hier kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer rückgedeckt oder “reservepolsterfinanziert” die Betriebliche Altersvorsorge zuschreiben. Eine dritte Möglichkeit besteht die Gewährung der Betrieblichen Altersvorsorge über die Pensionskasse. Hier sind die Einzahlungen jedoch steuerlich limitiert. Der Arbeitgeber kann auch die Direktversicherung zur Auszahlung der Betrieblichen Altersvorsorge leisten. Hier erfolgt die Auszahlung auf eine ähnliche Weise wie bei der Pensionskasse. Eine neue Möglichkeit sind die Pensionsfonds. Anspruch auf eine Betriebliche Altersvorsorge haben Arbeitnehmer verschiedener Schichten zum Beispiel Angestellte, Auszubildende und Arbeiter. Auch Betriebsfremde haben Anspruch auf die Betriebliche Altersvorsorge, die einer Tätigkeit in einem Unternehmen zugesagt haben sowie nicht-beherrschende Geschäftsführer einer GmbH, Mitglieder des Vorstands und Unternehmer-Arbeitnehmer. Ausgeschlossenen von der betrieblichen Altersvorsorge sind selbständige Unternehmer.
Betriebliche Altersvorsorge
Jedes Unternehmen sollte den Arbeitnehmern eine Betriebliche Altersvorsorge anbieten. Diese Vorsorge stellt sich für viele Arbeitnehmer als sehr vorteilhaft heraus. Durch die Betriebliche Altersversorge erhält der Arbeitnehmer nach dem Abgang aus dem Betrieb außer der gesetzlich vorgeschriebenen Rente eine monatliche Rente oder eine hohe Kapitalleistung vom Arbeitgeber. Deswegen muss der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in die betriebliche Altersversorge finanzieren. Der Arbeitgeber selbst ist nicht verpflichtet, sich an der betrieblichen Altersvorsorge zu beteiligen, jedoch übernehmen viele Chefs einen Teil der Vorsorgebeiträge für ihre Mitarbeiter. Einige Bereiche berücksichtigen die Beteiligung des Arbeitgebers an der betrieblichen Altersvorsorge sogar im Vertrag. Die betriebliche Altersvorsorge bringt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer klare Vorteile. Zum einen ist der Aufwand für den Arbeitgeber, mit dem die Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer verbunden ist, sehr gering, denn diese übernimmt der Vorsorgeträger. Der Arbeitgeber kann die Kosten, die bei der Beteiligung an der betrieblichen Altersvorsorge des Arbeitnehmers entstehen, als Betriebsausgaben geltend machen. Die Arbeitnehmer zahlen ihre Beiträge aus dem unversteuerten Einkommen. Je nach Vorsorgevertrag kann auch eine Riester-Förderung vom Staat genehmigt werden. Die Betriebliche Altersvorsorge kann auch einen Unfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz darstellen. Wenn es keine andere Möglichkeit der Betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer gibt, hat er das Recht, vom Arbeitgeber zu verlangen, dass er einen Teil des Gehalts in die Direktversicherung einzahlt.
Direktversicherung
Die Direktversicherung kann als eine private Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung abgeschlossen werden, falls erwünscht auch mit Unfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz. Die Betriebliche Altersvorsorge ist etwas, worauf der Arbeitnehmer auf keinen Fall verzichten sollte. Sie hat sehr viele Vorteile für beide Seiten und sollte unbedingt in Betracht gezogen werden. Die betriebliche Altersvorsorge kann für den Arbeitnehmer in unterschiedlicher Höhe ausfallen. Die Höhe des Beitrags ist immer abhängig vom Arbeitgeber und vom Betrieb. Ein Abschluss sollte jedoch mit dem Arbeitgeber unbedingt abgesprochen werden.
Foto: Anne Katrin Figge – Fotolia
